Inkontinezversorgung

niemand muss mehr als max. 10 Euro monatlich zuzahlen

 

es ist ein Dilemma: das Gesetz ist eigentlich sehr eindeutig und dennoch zahlen viele unserer Mitglieder monatlich 50 / 80 oder sogar über 100 Euro für eine qualitativ und quantitativ ausreichende Inkontinenzversorgung ihrer Töchter / Söhne zu.
Dies ist nicht zulässig und geht in der Regel vom Versorger aus. Hier ist die Politik gefragt, denn es findet derzeit keinerlei Kontrolle seitens der Regierung gegenüber den Versorgern statt.
Leider sind die Versorger häufig zäh und setzen auf Zeit. Denn wenn die Inkontinenzartikel fast aufgebraucht sind, sind Eltern eher bereit, nachzugeben. Es scheint auch System dahinter zu stecken, dass die Anbieter häufig kurz vor der nächsten Lieferung die Eltern in eine Zuzahlung drängen.
Daher möchte ich Euch zum Download einen kleinen Leitfaden zur Verfügung stellen, den Ihr bei der Argumentation verwenden könnt.

Leider braucht man bisweilen einen langen Atem und einige Nerven, um das Ziel zu erreichen. Vielleicht ist dieser Weg einfacher zu gehen, wenn Ihr Euch vorstellt, was Ihr Schönes mit Euren Kindern / Jugendlichen / Erwachsenen für diese Zuzahlung unternehmen / ihnen kaufen könnt.

Und noch ein Tipp für diejenigen, die derzeit (noch) keine Probleme mit Zuzahlungen haben: bitte lasst Euch niemals vom Versorger überrumpeln mit Fragen nach den Trinkmengen (müsst Ihr nicht angeben) und vor allem: unterschreibt bitte nichts beim Versorger. Dann wird es schwierig, aus der Zuzahlung wieder heraus zu kommen, aber eben nicht unmöglich.

Zahlt Ihr bereits zu und/oder habt bei dem Versorger der Zuzahlung durch Unterschrift zugestimmt, ist ein Gespräch mit der Krankenkasse oftmals hilfreich. Oder Ihr setzt alles wieder auf Null, lasst Euch ein neues Rezept verschreiben und reicht dieses erneut mit dem Antrag bei der Krankenkasse ein.

 

Solltet Ihr noch Fragen haben, sprecht mich bitte gerne an.

Herzlichst
Gabi Keßler

Download(s):

Argumentation
Dateigröße: 339 KB

Damit wir die Kinder mit Rett-Syndrom weiterhin betreuen können, benötigen wir Ihre Spende.
Sie schenken damit unseren schwerstbehinderten Kindern Lichtblicke in ihrem schwierigen Alltag - Vielen Dank!

Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom – ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind von der Steuer absetzbar.