Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft!Mitglied werden
Unsere Elternhilfe ist seit 1987 eine starke Gemeinschaft und hat heute bereits mehr als 1700 Mitglieder in 9 Regionalgruppen/Landesverbänden. Sie sind herzlich willkommen! Als Familien- oder Einzelmitglied mit einem Rett-Mädchen/-Frau oder mit einer Fördermitgliedschaft. Ihre Beitrittserklärung wird von der Bundesgeschäftsstelle an die entsprechende Regionalgruppe bzw. den Landesverband weitergeleitet. Werden auch Sie Mitglied und setzen Sie sich in und mit der Elternhilfe für unsere Kinder mit Rett-Syndrom ein. Die Elternhilfe sucht Menschen, die am Vereinsleben teilnehmen und die Arbeit aktiv mitgestalten wollen oder unseren Verein auf andere Weise fördern und unterstützen möchten. Als Teil der Elternhilfe werden Sie sich in unserem Verein gut aufgehoben fühlen, neue Menschen kennenlernen, mit diesen Gemeinschaft erleben und zusammen etwas für eine gute Sache – nämlich für unsere Kinder mit Rett-Syndrom – tun können. Was ist eine ordentliche Mitgliedschaft? Als Vereinsmitglied werden Sie zu allen Treffen in Ihrer Region (auf Wunsch auch zu anderen Regionen) und zur Jahreshauptversammlung schriftlich eingeladen. Gerne können Sie sich aktiv engagieren. Sie bekommen unsere Mitgliederzeitschrift (RettLand) zweimal im Jahr zugeschickt. Mitglied können Sie ab 45 € pro Jahr werden. Alleinerziehende mit Rett-Mädchen/Frau zahlen ab 30 € pro Jahr.
Fördermitglied können Sie bei uns ab 25 € pro Person und Jahr werden. Unsere regionalen Gruppen betreuen die Mitglieder teilweise über mehrere Bundesländer hinweg. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Gruppe Sie in Ihrem Wohnort am besten zugeordnet werden, sprechen Sie uns bitte an, wir werden Sie hierzu gerne beraten.
Ansprechpartnerin für Eltern - kostenlose Beratung Tamara Philippi
Informationspflichten nach DSGVO Informationspflichten nach DSGVO für Mitglieder des Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vertragsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich. 4. Betroffenenrechte
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SEPA Mandat auch bei neuer Kontonummer
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