mit freundlicher Genehmigung von rehaKIND e.V.
Sagt es allen Eltern, Ärzten, Versorgern, pflegenden Angehörigen!
Das Gesetz zur beschleunigten Verordnung von Hilfsmitteln aus SPZs und MZEBs ist durch!!!!
Bundestag beschließt am 31.01.2025 GSVG und den darin enthaltenen §33 zur beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus SPZ und MZEB
Beteiligte des Aktionsbündnisses verfolgen atemlos die Sitzung und Abstimmung im Bundestag und um 0:30 Uhr ist es so weit: Das Gesetz ist durch, Minister Karl Lauterbach erwähnt ausdrücklich das Engagement der Betroffenen und gratuliert!
Hilfsmittel, die in SPZ oder MZEBs verordnet wurden, bedürfen keiner weiteren Prüfung auf medizinische Notwendigkeit durch die Krankenkassen oder den MD.
Dafür gibt es eine Änderung im SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch): in §33 Absatz 5b Satz 2 SGB V wird folgender Absatz 5c eingefügt:
„(5c) Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der Versicherte in regelmäßiger Behandlung in einem sozialpädiatrischen Zentrum, das nach § 119 Absatz 1 ermächtigt wurde, oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, das nach § 119c Absatz 1 ermächtigt wurde, befindet, und die beantragte Hilfsmittelversorgung von dem dort tätigen behandelnden Arzt im Rahmen der Behandlung innerhalb der letzten drei Wochen konkret empfohlen worden ist.“
Wir sind so glücklich, erleichtert und stolz:
5 Jahre Engagement, beginnend mit der Petition von Dr. Carmen Lechleuthner, die als betroffene Mutter die unsägliche Ablehnungspolitik der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung behinderten Kindern angeprangert hatte und gemeinsam mit dem Aktionsbündnis, rehaKIND und politischen Unterstützern gestern Nacht ihren ganz persönlichen Erfolg einfahren durfte.
Sagt es allen, die davon profitieren werden:
Als erstes den Kindern, deren zeitnahe Hilfsmittelversorgung jetzt endlich zum Rechtsanspruch und Wirklichkeit wird.
Allen Familien, möge der entsetzliche Kampf um notwendige Hilfsmittelversorgungen ihrer behinderten und chronisch kranken Kinder damit beendet sein.
Allen Versorger:innen von Hilfsmitteln: Wie oft haben diese vergeblich gearbeitet, zusätzliche Dokumentationen geliefert zur Versorgungsbegründung. Wie oft musstet Ihr diese Eltern bei den Widerspruchsverfahren begleiten…
Allen Ärzt:innen und Therapeut:innen in SPZs und MZEBs, die ihre Ressourcen der Gesundheit der Kinder widmen können und nicht mehr in seitenlangen Dokumentationen und Gutachten vergeuden müssen.
Allen Kostenträgern: Ihr habt lt. §1 SGBV den gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung der Gesundheit der Versicherten, diese wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Dazu gehört die Aufklärung der die Versicherten, deren Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention über Krankenbehandlung bis hin zur Rehabilitation. Nicht dazu gehören unsinnige Ablehnungsverfahren von sachlich begründeten, notwendigen und von Experten verordneten Hilfsmittelversorgungen.
Wir passen auf, dass §33 Absatz 5c SGB V von Euch umgesetzt wird! Versprochen!
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