Hier muss ganz klar nachgebessert werden, denn Familien mit einem erwachsenen Kind mit Behinderung dürfen nicht schon wieder die Verlierer einer Reform sein:
Nach der aktuellen Planung soll die Kindergrundsicherung direkt an *volljährige Kinder* ausgezahlt werden. Bei behinderten Menschen würde diese dann als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Wir Eltern von behinderten Töchtern und Söhnen würden diese finanzielle Entlastung verlieren.
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Sie schenken damit unseren schwerstbehinderten Kindern Lichtblicke in ihrem schwierigen Alltag - Vielen Dank!
Rett Deutschland e.V. – Elternhilfe für Kinder mit Rett-Syndrom – ist als gemeinnützig anerkannt, Spenden sind von der Steuer absetzbar.